Was keine E-Rechnung ist
Ein PDF im Anhang, ein Scan, ein Foto, ein Word-Dokument. Für Menschen lesbar, für Software nicht. Ein Programm kann daraus nicht zuverlässig herausziehen, wer wann was berechnet hat — genau darum geht es.
Die meisten Betriebe, mit denen ich spreche, haben von der E-Rechnung gehört und wissen trotzdem nicht, was zu tun ist. Hier steht es in normalem Deutsch.
Kurz zum Stand: E-Rechnungen empfangen zu können, ist für Unternehmen in Deutschland bereits Pflicht. Wer Ihnen eine schickt, fragt vorher nicht. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, greift gestaffelt in den Folgejahren.
Mit diesen Zeitplänen ist mehrfach geschoben worden, deshalb nenne ich keine Jahreszahlen. Was für Ihren Betrieb ab wann gilt, ist die verbindliche Auskunft Ihres Steuerberaters, nicht meine. Ich kümmere mich um die Technik dahinter.
Der häufigste Irrtum zuerst: Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern eine digitale Rechnung. Gemeint ist ein strukturierter Datensatz nach europäischer Norm, in zwei gängigen Ausprägungen.
Ein PDF im Anhang, ein Scan, ein Foto, ein Word-Dokument. Für Menschen lesbar, für Software nicht. Ein Programm kann daraus nicht zuverlässig herausziehen, wer wann was berechnet hat — genau darum geht es.
Der nackte Datensatz, eine Datei im Format XML. Per Doppelklick geöffnet, sehen Sie Textzeilen mit spitzen Klammern statt einer Rechnung. Zum Ansehen braucht es ein Programm, das daraus wieder eine Rechnung macht. Üblich bei Behörden.
Der Mittelweg. Eine normale PDF-Datei, die denselben Datensatz zusätzlich unsichtbar in sich trägt. Sie sehen die Rechnung wie immer, Ihre Software liest die Daten heraus. Für kleine Betriebe meist das angenehmere Format. Beherrscht Ihre Software die Norm, kommt sie mit beiden Formaten zurecht.
Für einen Handwerksbetrieb oder ein kleines Büro sind es vier Aufgaben. Drei davon sind schon jetzt dran.
Es braucht einen Weg, auf dem E-Rechnungen ankommen und nicht untergehen. In der Regel ein E-Mail-Postfach, das nur dafür da ist — nicht das private Postfach des Chefs.
Einer E-Rechnung sieht man nicht an, ob sie vollständig ist. Es braucht ein Programm, das den Datensatz lesbar anzeigt und die Pflichtangaben kontrolliert. Viele Rechnungsprogramme können das inzwischen, manche Banking-Software ebenfalls.
Aufbewahrungspflichtig ist die Datei, nicht der Ausdruck im Ordner. Die Ablage muss so gebaut sein, dass nichts unbemerkt geändert wird und jede Rechnung über die gesetzliche Frist auffindbar bleibt.
Der eigene Versand kommt gestaffelt dran. Wer ohnehin ein Rechnungsprogramm nutzt, muss meist nur eine Funktion einschalten — vorausgesetzt, der Hersteller hat sie eingebaut. Das klärt man besser vorher als unter Zeitdruck.
Kein Großprojekt, sondern eine überschaubare Reihe von Schritten. Der erste ist reines Hinschauen.
Was ist im Haus? Rechnungsprogramm, Warenwirtschaft, Kassensystem, Banking-Software, die Ablage auf dem Server. Meist kann davon mehr, als genutzt wird.
Kann Ihr Programm E-Rechnungen lesen und später schreiben? Steckt die Funktion in Ihrer Version oder erst in der nächsten? Das beantwortet der Hersteller — ich stelle die Frage und übersetze die Antwort.
Eine eigene Adresse, nur für Rechnungen, im Spamfilter freigegeben. Mehr als eine Person muss hineinschauen können: Urlaub darf den Rechnungseingang nicht anhalten.
Ein fester Ort für die Dateien statt fünf Ordner auf vier Rechnern, geregelte Zugriffsrechte und ein Backup, das jemand kontrolliert.
Wie sollen die Belege bei ihm ankommen — Belegportal, Schnittstelle, ein Ordner, den er abholt? Sein Weg gibt die Richtung vor, ich baue die Technik passend dazu.
Drei Dinge gehen regelmäßig schief. Alle drei sind vorher billiger zu lösen als hinterher.
Anhänge im XML-Format sind bei Spamfiltern unbeliebt. Die Rechnung kommt an, sieht aber niemand — bis die Mahnung im Briefkasten liegt. Der Filter muss wissen, was dieses Postfach bekommt.
Die Belege liegen im Bürorechner unter „Eigene Dateien". Geht die Platte kaputt oder verschlüsselt ein Trojaner den Rechner, fehlen Unterlagen, die Sie aufbewahren müssen. Das ist dann kein IT-Problem mehr, sondern eins mit dem Finanzamt.
Manche Programme, vor allem ältere Branchenlösungen, bekommen die Funktion spät oder nie. Das merkt man besser früh: Ein Wechsel braucht Vorlauf, Datenübernahme und Einarbeitung. Unter Termindruck wird er teuer.
Die Trennung ist einfach: Er sagt, was gelten muss. Ich sorge dafür, dass die Technik das hergibt.
Steuer- und Rechtsberatung mache ich nicht. Am schnellsten geht es, wenn ich dafür direkt mit dem Steuerbüro telefonieren darf — das erspart Ihnen die Rolle des Übersetzers.
Oft nicht. Viele Rechnungsprogramme können E-Rechnungen längst, die Funktion ist nur nicht eingeschaltet oder steckt in einer neueren Version. Der erste Schritt ist deshalb die Frage an den Hersteller, nicht der Kauf.
Aufbewahrungspflichtig ist die Datei, nicht der Ausdruck. Sie muss über die gesetzliche Frist auffindbar und unverändert bleiben — ein Ordner auf einem einzelnen Bürorechner ohne Backup reicht dafür nicht. Wie die Ablage aussehen muss, klärt Ihr Steuerberater; ich baue sie danach ein.
Das hängt daran, was schon vorhanden ist. Bestandsaufnahme und Einrichtung rechne ich nach Stundensatz ab: 95 € vor Ort, 85 € per Fernwartung, im 15-Minuten-Takt. Das erste Telefonat und das Angebot kosten nichts.
Schildern Sie kurz, womit Sie Rechnungen schreiben und wo die Belege landen. Meist lässt sich schon am Telefon sagen, wie groß die Sache bei Ihnen wird. Das erste Telefonat und das Angebot kosten nichts.
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